Kapitalgesellschaften sowie Personenhandelsgesellschaften, bei denen keine natürliche Person unbeschränkt haftet, müssen ihre Jahresabschlüsse veröffentlichen. Hierunter fallen insbesondere die im Mittelstand weit verbreitete GmbH sowie die klassische GmbH & Co. KG. Während kleine Unternehmen nur ihre Bilanz nebst Anhang offen legen müssen, müssen mittelgroße Gesellschaften ihren Jahresabschluss von einem Wirtschaftsprüfer testieren lassen und Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung, Anhang, Lagebericht und Gewinnverwendungsvorschlag beim Handelsregister einreichen.
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23.04.2026
Verteilungsverzeichnisse (§ 188 InsO) d. Verw./Treuh.
23.04.2026
Sonstiges
17.03.2026
Sonstiges
28.11.2024
Sonstiges
20.11.2024
Sonstiges
22.06.2023
Sonstiges
28.04.2023
Eröffnungen
09.12.2022 Jahresabschluss hinterlegt zum Geschäftsjahr vom 01.08.2020 bis zum 31.07.2021
09.12.2022 Jahresabschluss hinterlegt zum Geschäftsjahr vom 01.08.2020 bis zum 31.07.2021
21.10.2021 Jahresabschluss hinterlegt zum Geschäftsjahr vom 18.09.2019 bis zum 31.07.2020
21.10.2021 Jahresabschluss hinterlegt zum Geschäftsjahr vom 18.09.2019 bis zum 31.07.2020
18.09.2019
Neueintragungen